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Recycling
Das Verpackungsgesetz regelt in Deutschland unter anderem die Produktverantwortung seitens der Hersteller gegenüber den Verpackungen ihrer Produkte. Das Gesetz gibt in diesem Zusammenhang relevante Definitionen im Verpackungsbereich vor und regelt Pflichten für Hersteller von Verpackungen. Es stellt Anforderungen an die Verwertung und schreibt Recyclingquoten vor. Im Verpackungsgesetz findet sich ein separater Abschnitt, der sich der Errichtung und Organisation einer zentralen Stelle, der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), widmet. Neben Aufgaben wie der Registrierung von Produktverantwortlichen entwickelt und veröffentlicht diese, ebenfalls geregelt durch das Gesetz, einen sogenannten Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (§26 VerpackG).2
Der Mindeststandard wird nach Paragraf 21 Absatz 3 jährlich zum 1. September veröffentlicht und soll als unterstützendes Instrument seitens eines Expertenkreises die Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bemessen. Er berücksichtigt einzelne Verwertungswege und Materialarten.3 Er beschreibt die kommerzielle Recyclingfähigkeit, sprich die Recyclingfähigkeit, die aufgrund vorhandener Sortier- und Recyclinginfrastruktur in Deutschland gegeben ist.
Quelle:
1 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10 August 2021 (BGBl I S 3436) geändert worden ist
2 Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4363) geändert worden ist
3 Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. (31. August 2022). Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG. Osnabrück. Abgerufen am 21. April 2023 von https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Mindeststandard/Mindeststandard_VerpackG_Ausgabe_2022.pdf